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Feuerstättenverordnung im Zusammenhang mit Dunstabzugshauben

Lesedauer 7 Minuten

Die Feuerstättenverordnung regelt den sicheren Betrieb von Feuerstätten wie Kaminen und Gasthermen, und sie steht in engem Zusammenhang mit der Verwendung von Dunstabzugshauben. Dunstabzugshauben, die im Abluftbetrieb arbeiten, ziehen Luft aus dem Raum, was zu einem Unterdruck führen kann. Dieser Unterdruck kann gefährlich werden, wenn Feuerstätten betrieben werden, da Abgase wie Kohlenmonoxid zurück in den Raum gesogen werden können.

Um dies zu verhindern, verlangt die Feuerungsverordnung, dass bei gleichzeitiger Nutzung einer Dunstabzugshaube und einer Feuerstätte geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden:

Feuerstättenverordnung im Zusammenhang mit Dunstabzugshauben und Luftzufuhr

Eine ausreichende Luftzufuhr muss gewährleistet sein, um den Unterdruck auszugleichen. Abluft-Wäschetrockner, ähnlich wie Dunstabzugshauben, können zur Entstehung von Unterdruck in gut isolierten Häusern beitragen, was potenziell gefährlich ist, insbesondere wenn die Feuerstätten nicht richtig belüftet werden. Dies kann durch das Öffnen eines Fensters oder die Installation einer Zuluftanlage erfolgen, die frische Luft von außen zuführt. In modernen Häusern mit dichter Bauweise (z.B. Niedrigenergie- oder Passivhäuser) wird dies besonders wichtig, da kaum natürliche Luftzufuhr erfolgt.

Fensterkontaktschalter

Eine häufig genutzte Sicherheitsmaßnahme ist der Fensterkontaktschalter. Dieser Schalter stellt sicher, dass die Dunstabzugshaube nur betrieben werden kann, wenn ein Fenster geöffnet ist. Dies verhindert, dass beim Betrieb der Haube ein gefährlicher Unterdruck entsteht, der Abgase aus der Feuerstätte in den Wohnraum zurücksaugen könnte.

Differenzdruckwächter

Eine weitere Lösung zur Vermeidung von gefährlichem Unterdruck ist die Installation eines Differenzdruckwächters. Dieses Gerät misst den Druckunterschied zwischen Innen- und Außenluft und schaltet die Dunstabzugshaube ab, wenn der Druck zu stark absinkt. Auf diese Weise wird ein sicherer Betrieb der Haube in Verbindung mit einer Feuerstätte gewährleistet.

Absprache mit dem Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger spielt eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften der Feuerstättenverordnung. Er muss den gleichzeitigen Betrieb einer Dunstabzugshaube und einer Feuerstätte abnehmen und sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Ohne diese Abnahme darf die Dunstabzugshaube nicht betrieben werden, wenn sie die Abgase aus dem Raum zieht.

Zusammenfassung

Die Feuerstättenverordnung stellt sicher, dass der gleichzeitige Betrieb einer Haube und einer Feuerstätte sicher erfolgt. Ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen wie Zuluftanlagen, Fensterschalter oder Differenzdruckwächter kann es zu lebensgefährlichen Rückströmungen von Abgasen kommen. Wer eine Dunsthaube im Abluftbetrieb betreibt, sollte unbedingt die Vorschriften der Feuerstättenverordnung beachten und sich bei Bedarf vom Schornsteinfeger beraten lassen.


In welchen Räumen dürfen Feuerstätten aufgestellt werden?

Die Installation von Feuerstätten, wie Kaminöfen, Gasthermen oder Pelletöfen, unterliegt strengen baulichen und rechtlichen Vorschriften. Dabei spielt nicht nur der Standort innerhalb des Gebäudes eine Rolle, sondern auch die spezifischen Anforderungen an Lüftung, Brandschutz und Raumgröße. Diese Vorschriften sind in der Feuerungsverordnung (FeuV) und FeuVO geregelt, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Die FeuVO stellt sicher, dass bei raumluftabhängigen Geräten ein sicherer Luftwechsel und eine angemessene Verbrennungsluftversorgung gewährleistet sind, um gefährliche Unterdrucksituationen zu vermeiden.

Mindestanforderungen an den Raum

Feuerstätten dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die bestimmte bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Raumgröße: Ein Raum, in dem eine Feuerstätte betrieben wird, muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, um den notwendigen Luftaustausch zu gewährleisten. Diese Größe hängt vom Brennstoff der Feuerstätte ab. In der Regel beträgt die Mindestgröße etwa 4 m² pro Kilowatt Heizleistung. Kleinere Räume könnten zu einem Sauerstoffmangel führen, was gefährlich ist.
  • Raumhöhe: Die Raumhöhe sollte den allgemeinen baulichen Vorschriften entsprechen. Meistens beträgt die Mindesthöhe für Wohnräume mit Feuerstätten 2,30 m, um den notwendigen Luftstrom und die Wärmeabgabe sicherzustellen.

Belüftung und Luftzufuhr

Ein entscheidender Faktor beim Betrieb von Feuerstätten wie ein Kamin ist die ausreichende Luftzufuhr. Für Gas-Haushalts-Kochgeräte gelten bestimmte Anforderungen an den Außenluftvolumenstrom und die Raumluftversorgung, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Feuerstätten verbrauchen beim Verbrennen von Holz, Gas oder Pellets Sauerstoff, und dieser muss kontinuierlich nachgeführt werden. Räume, in denen keine ausreichende natürliche Lüftung vorhanden ist, müssen mit speziellen Zuluftsystemen ausgestattet werden. Gerade bei Nutzung bei einem Kamin ist genau darauf zu achten.

  • Luftdichte Gebäude: In modernen, luftdicht gebauten Häusern, wie Passivhäusern, ist die Belüftung ein besonders wichtiger Punkt. Hier kann es notwendig sein, Zuluftkanäle oder Lüftungssysteme zu installieren, die die Feuerstätte mit frischer Luft versorgen, um den Verbrennungsprozess aufrechtzuerhalten.

Brandschutzanforderungen

Ein zentraler Aspekt bei der Installation einer Feuerstätte ist der Brandschutz. Die Aufstellung in bestimmten Räumen erfordert brandschutztechnische Maßnahmen:

  • Wand- und Bodenabstände: Feuerstätten müssen einen Mindestabstand zu brennbaren Materialien wie Wänden, Decken und Möbeln haben. Dieser Abstand variiert je nach Feuerstättentyp und kann zwischen 30 cm und 60 cm betragen. Auch nicht brennbare Materialien, wie Fliesen oder Metallplatten, müssen oft unter und um die Feuerstätte angebracht werden.
  • Abgasanlage: Die Abgase der Feuerstätte müssen sicher über einen Schornstein oder eine Abgasleitung nach außen geleitet werden. Diese Abgaswege unterliegen den Vorgaben des Schornsteinfegers, der die Anlage vor Inbetriebnahme abnimmt. Offene Abzüge, die giftige Gase in den Raum entweichen lassen könnten, sind streng verboten.

Verbotene Räume für Feuerstätten

Es gibt einige Räume, in denen der Betrieb von Feuerstätten generell verboten ist:

  • Schlafzimmer: In vielen Regionen ist es untersagt, Feuerstätten in Schlafzimmern zu betreiben. Der Grund dafür liegt im hohen Risiko von Kohlenmonoxidvergiftungen, da der Gasaustausch während des Schlafens reduziert ist und die Gefahr einer unbemerkten Vergiftung besteht.
  • Badezimmer: Feuerstätten sind auch in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, wie Badezimmern, oft nicht erlaubt, da Feuchtigkeit die Verbrennung beeinträchtigen und zu Korrosionsschäden führen kann.
  • Kellerräume ohne ausreichende Belüftung: Der Betrieb einer Feuerstätte im Keller ist nur dann zulässig, wenn eine ausreichende Luftzufuhr sichergestellt ist. Ohne eine Zuluftquelle können Kelleröfen Sauerstoff aus dem gesamten Haus verbrauchen, was gefährlich ist.

Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger

Bevor eine Feuerstätte in Betrieb genommen wird, muss sie von einem Schornsteinfeger abgenommen werden. Er prüft, ob alle Vorschriften eingehalten wurden, die Abgaswege korrekt verlegt sind und die Feuerstätte sicher betrieben werden kann. Der Schornsteinfeger berät auch in Bezug auf den Brandschutz und die richtige Belüftung.

Sonderregelungen für geschlossene Feuerstätten

Geschlossene Feuerstätten, wie Pelletöfen oder Gasheizkessel, dürfen unter bestimmten Bedingungen auch in Räumen betrieben werden, in denen der Einsatz offener Feuerstätten verboten ist. Diese Öfen sind mit speziellen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet, die das Entweichen von Kohlenmonoxid oder anderen giftigen Gasen verhindern. Dennoch müssen auch hier alle Anforderungen an den Brandschutz und die Luftzufuhr eingehalten werden.

Feuerstaettenverordnung - Kamin im Wohnzimmer

Wie oft müssen Feuerstätten geprüft werden?

Feuerstätten, wie Kamin, Gasheizungen oder Holzöfen, unterliegen regelmäßigen Prüfungen durch den Schornsteinfeger. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Art der Feuerstätte, dem Brennstoff sowie der lokalen Gesetzgebung ab. Grundsätzlich lassen sich die Prüfungen in drei Bereiche unterteilen: die Kehrung, die Überprüfung und die Messung. Hier erfahren Sie im Detail, wie oft diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Kehrung

Das Kehren des Schornsteins ist notwendig, um Ablagerungen wie Ruß oder Teer zu entfernen, die sich beim Verbrennen von Festbrennstoffen (z. B. Holz, Kohle) bilden können. Diese Rückstände können bei unzureichender Reinigung die Abgaswege blockieren und im schlimmsten Fall zu einem Kaminbrand führen. Die Häufigkeit der Kehrung richtet sich nach dem Brennstoff:

  • Holz- oder Pelletöfen: Je nach Nutzungsintensität müssen Feuerstätten für feste Brennstoffe zwei- bis viermal im Jahr gekehrt werden. In Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung kann die Kehrung auch häufiger notwendig sein.
  • Gasheizungen: Bei Gasfeuerstätten ist das Risiko von Rußablagerungen geringer, daher ist hier in der Regel eine jährliche Kehrung ausreichend.

Überprüfung

Die Überprüfung der Feuerstätte dient der allgemeinen Funktionsfähigkeit und der Sicherheit der Anlage. Der Schornsteinfeger kontrolliert dabei, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und ob die Abgaswege frei sind. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel alle drei bis vier Jahre.

Bei der Überprüfung wird darauf geachtet, dass die baulichen und technischen Standards der Feuerstätte den aktuellen Vorschriften entsprechen. Auch Brandschutzmaßnahmen, wie der korrekte Abstand zu brennbaren Materialien oder die ordnungsgemäße Belüftung, werden begutachtet.

Messung

Die Abgasmessung ist insbesondere bei gasbetriebenen Feuerstätten von großer Bedeutung. Hier wird der CO₂-Ausstoß sowie die Effizienz der Verbrennung geprüft, um sicherzustellen, dass die Feuerstätte umweltfreundlich und sicher arbeitet. Die Messungen erfolgen in der Regel alle zwei bis drei Jahre, je nach Region und Art der Anlage.

Gasheizungen unterliegen in Deutschland gemäß der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) regelmäßigen Abgasmessungen. Diese stellen sicher, dass die Feuerstätte die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.

Gesetzliche Vorgaben

Die Häufigkeit der Prüfungen wird durch die örtlichen Schornsteinfeger und die Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt. Die genauen Fristen hängen vom Bundesland sowie der Art der Feuerstätte ab. Zudem haben unterschiedliche Brennstoffe, wie Öl, Gas, Holz oder Pellets, unterschiedliche Intervalle für die Prüfungen. Moderne Anlagen, wie Brennwertkessel, benötigen in der Regel weniger Wartung als ältere Heizsysteme.

Wichtige Gründe für regelmäßige Prüfungen

Regelmäßige Überprüfungen der Feuerstätten sind unerlässlich, um die Sicherheit und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten. Dabei gibt es mehrere entscheidende Gründe, warum diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden sollten:

  • Sicherheitsaspekte: Schornsteinbrände und Kohlenmonoxidvergiftungen können durch unzureichend gewartete Feuerstätten verursacht werden. Eine regelmäßige Kehrung und Überprüfung verhindert solche Gefahren.
  • Effizienz: Eine gut gewartete Feuerstätte arbeitet effizienter und senkt dadurch die Heizkosten. Ablagerungen wie Ruß oder Teer behindern die Wärmeübertragung und erhöhen den Energieverbrauch.
  • Umweltschutz: Regelmäßige Messungen und Wartungen gewährleisten, dass die Feuerstätte die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhält und so die Umwelt weniger belastet.

Kosten für die Prüfung der Feuerstätten

Die Kosten für die Überprüfung, Messung und Kehrung durch den Schornsteinfeger variieren je nach Bundesland, Art der Feuerstätte und dem Aufwand der Arbeiten. In der Regel liegen die Kosten für die Kehrung einer Feuerstätte zwischen 30 und 60 Euro pro Besuch, abhängig von der Größe und Art der Anlage. Die Abgasmessung für Gasheizungen liegt etwa bei 50 bis 80 Euro. Insgesamt belaufen sich die jährlichen Kosten für einen Schornsteinfegerbesuch auf 50 bis 150 Euro pro Jahr, je nach Art der Feuerstätte und den notwendigen Prüfungen.

Feuerstaettenverordnung - Ofen in einer Kueche

Ist es Pflicht, eine Dunstabzugshaube zu haben?

In vielen Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, eine Dunstabzugshaube in der Küche zu installieren. Allerdings ist es aus hygienischen und praktischen Gründen sehr empfehlenswert, eine Dunsthaube zu nutzen, insbesondere in geschlossenen Räumen ohne ausreichende natürliche Belüftung. Bauvorschriften oder energetische Vorgaben, wie in modernen Niedrigenergiehäusern, können Hauben als Teil eines Lüftungskonzepts vorsehen. Außerdem tragen Hauben zur Verbesserung der Luftqualität bei, indem sie Kochgerüche, Fettpartikel und Feuchtigkeit effektiv absaugen.

Baurechtliche Vorschriften in Neubauten

In Neubauten, insbesondere in energieeffizienten Häusern, können Lüftungssysteme inklusive Dunstabzugshauben Teil des Baukonzepts sein. In Niedrigenergie- und Passivhäusern, die aufgrund der dichten Bauweise kaum Luftaustausch durch natürliche Belüftung ermöglichen, wird eine Dunsthaube oft zwingend eingeplant. Eine Haube, die effizient die Kochdämpfe nach außen ableitet oder die Luft filtert, hilft, den Energieverbrauch zu senken und die Luftqualität zu verbessern.

Für den privaten Hausbau gibt es keine allgemeine Pflicht zur Installation einer Dunstabzugshaube, aber es kann regionale Vorschriften geben, die bei der Planung und dem Bau von Wohngebäuden zu beachten sind. Der Schornsteinfeger oder ein Bauamt können hier weiterhelfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Vorteile einer Dunstabzugshaube

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es viele Gründe, warum eine Dunstabzugshaube sinnvoll ist:

  • Verbesserte Luftqualität: Die Haube entfernt Fettpartikel, Feuchtigkeit und Gerüche, was zur besseren Luftzirkulation und -reinigung führt.
  • Vermeidung von Schimmelbildung: Da Feuchtigkeit beim Kochen abgeführt wird, reduziert eine Dunstabzugshaube das Risiko von Feuchtigkeitsansammlungen und Schimmelbildung.
  • Küchenhygiene: Fettablagerungen auf Wänden und Möbeln werden verhindert, wodurch die Reinigung der Küche erleichtert wird.
  • Ästhetik und Komfort: Moderne Hauben bieten nicht nur leistungsstarke Funktionen, sondern auch stilvolles Design und zusätzliche Beleuchtung über dem Kochfeld.

Mietrechtliche Regelungen

In Mietwohnungen gibt es keine allgemeine Pflicht, dass Vermieter eine Dunstabzugshaube bereitstellen müssen. Viele moderne Mietwohnungen verfügen jedoch über eine Haube, um die Anforderungen an eine moderne Küche zu erfüllen. Wenn der Mieter eine Dunstabzugshaube installieren möchte, muss dies in der Regel mit dem Vermieter abgestimmt werden, besonders wenn es um bauliche Änderungen wie das Anlegen eines Abluftkanals geht.

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