Garantieerklärung
1. Allgemein
Die Nordsee-Küchen GmbH / Dunstabzugshauben-Welt.de, Geschäftsführer Andrè Eichler, Marie-Curie-Straße 5 b, 24568 Kaltenkirchen hat die von Ihnen bestellte Ware (beschränkt auf Dunstabzugshauben) für Sie bei der Garantie-Datenbank 24 GmbH versichert und gewährt Ihnen eine 5-jährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB, das heißt die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Garantie Berechtigter
Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Endverbraucher (§ 13 BGB) des Gerätes zu.
3. Dauer der Garantie
Bei der von Nordsee-Küchen GmbH gewährten Garantie handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von 5 Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich Beförderer ist.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruhen. In diesem Fall übernimmt die Nordsee-Küchen GmbH die zur Widerherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen Betriebszustand zu versetzten. Es werden jedoch nur die branchenüblichen Verrechnungssätze, Ersatzteilkosen und Kilometergelder entschädigt. Es gelten die vom jeweiligen Herstellerkundendienst berechneten Sätze als vereinbart.
Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel oder Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel erkannt, sind Kosten die durch eine Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand der Garantie.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
5. Ausschluss
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile, leicht zerbrechliche Teile, wie Glas, Kunststoff bzw. Teile aus Gummi oder Glühlampen und Schäden und Mängel, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ursache auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruht.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden sowie auf außerhalb des Gerätes entstandene Schäden.
Die Garantie besteht nicht für Geräte, die in einem gastronomisch oder überwiegend gastronomisch ausgerichteten Unternehmen (§ 14 BGB), einer juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sowie Behörden oder Organisationen eingesetzt werden. Die Garantie besteht nicht für Geräte, die durch den Endverbraucher gastronomisch oder überwiegend gastronomisch eingesetzt werden.
6. Nachrangigkeit bei Herstellergarantie
Das hiesige Garantieversprechen erfolgt nachrangig. Liegt eine wirksame Herstellergarantie vor, ist vorrangig die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Erst nach endgültiger – begründeter – Ablehnung der Herstellergarantie entsteht der Anspruch aus dem hiesigen Garantieversprechen.
7. Erlöschen
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von Hersteller des Gerätes nicht ermächtigt sind, oder wenn Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wurden, die nicht mit dem Hersteller der Geräte abgestimmt sind.
Die Garantie entfällt ebenfalls vollständig, wenn nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
8. Garantiefall
Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich durch den Hersteller oder einem von der Firma Nordsee-Küchen GmbH autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Die Nordsee-Küchen GmbH organisiert die Abwicklung der Garantiefälle mit dem örtlichen Kundendienst bzw. der autorisierten Fachwerkstatt.
Tritt ein Mangel oder ein Schaden auf der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so haben Sie der Firma Nordsee-Küchen GmbH dieses unverzüglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet an die Nordsee-Küchen GmbH eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und einer Schadensbeschreibung zusenden. Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung dienen kann. Dieses bedeutet, dass Sie die Fragen der Firma Nordsee-Küchen GmbH wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen.
Vor Wiederherstellung oder Instandsetzungen haben Sie Weisungen der Nordsee-Küchen GmbH einzuholen und diese zu befolgen, soweit Ihnen dieses zumutbar ist.
Erfolgt eine Reparaturfreigabe durch die Firma Nordsee-Küchen GmbH so wird sich der örtliche Kundendienst bzw. die autorisierte Fachwerkstatt mit Ihnen in Verbindung setzen.
9. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf folgende Länder beschränkt:
• Deutschland
• Österreich
• Niederlande
• Belgien
10. Anzuwendendes Recht
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Rechts anzuwenden